Wo kann ich die Sachbezugskarte einsetzen?

Die Karte kann in dem Bezirk, dessen Postleitzahl individuell und für jede Karte einzeln vergeben werden kann und in dessen angrenzenden Bezirken eingesetzt werden. Im Durchschnitt erhält man ca. 5000 Akzeptanzpartner.

Alternativ kann ein Akzeptanzpartner aus ca. 800 Firmen ausgewählt werden, bei dem die Karte deutschlandweit eingesetzt werden kann.

Wie lange dauert es, bis das Guthaben auf der Benefit Karte verfügbar ist?

Sofern ein Guthaben vorhanden ist, können Karten in Echtzeit aufgeladen werden.

Die Übermittlung der Daten zur Kartenbestellung und Aufladung kann entweder über unseren Service, manuell im Portal über das Hochladen einer Liste oder der Auswahl einzelner Karten erfolgen.

Warum kann ich mit der Karte kein Geld abheben?

Die Gelder auf der Karte werden steuerlich als Sachbezüge behandelt. Deshalb gibt es strenge gesetzliche Regularien. Die Kreditkarte darf z.B. keine IBAN-Nummer haben. Außerdem kann kein Geld abgehoben oder die Karte als generelles Zahlungsmittel hinterlegt werden.

Gibt es eine App, mit der ich sehen kann, wo meine Mitarbeiterkarte akzeptiert wird?

Es gibt eine App, mit der Sie Ihr Guthaben und Ihre Ausgaben überwachen können. Bei dem regionalen Setup sind pro Region ca. 5000 Akzeptanzstellen verfügbar. In der Regel kann man überall dort zahlen, wo Kreditkarten akzeptiert werden. Deshalb werden die Akzeptanzpartner nicht in der App ausgewiesen.

Wenn ich keine App nutzen möchte, wie erfahre ich, wie hoch mein Guthaben ist?

Es gibt ein sehr übersichtliches browserbasiertes User-Interface, in dem Guthaben und Transaktionen wie Aufladungen und Ausgaben übersichtlich dargestellt und jederzeit eingesehen werden können.

§37b EstG Pauschalversteuerung: Für wen lohnt es sich?

Da Sachbezüge nach §37b EstG pauschal mit 30% versteuert werden und auch Sozialversicherungsbeiträge anfallen, kommt verständlicherweise die Frage auf:

Lohnt sich die Zahlung nur für Spitzenverdiener?

Unserer Auffassung nach lohnt sich der Bonus auch schon rein rechnerisch für Durchschnittseinkommen von 2500 € brutto bei alleinstehenden Personen.

Rechenbeispiel für ein Jahresbrutto von 30.000 €:

Zusätzliche Steuer bei einer Zahlung von 1.000 Euro: 295 €

Nach der Lohnsteuer bleiben 705 €

Der gleiche Fall als Sachbezug:

Sachbezug 705,00 €

Pauschele Steuer 211,50 €

Gesamtbelastung: 916,50 €

Die Steuerersparnis Beträgt 83,50 €.

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