Essensgutscheine
Welche Steuervergünstigungen gibt es noch?
Mitarbeiter, die keine Zugang zu einer steuerlich geförderten Kantine durch ihren Arbeitgeber bekommen, können als alternative Essensgutscheine bekommen.
Welche Vorteile bieten die Essensgutscheine in Papierform gegenüber digitalen Lösungen?
Längere Gültigkeit als einen Monat. Essensgutscheine können immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres eingelöst werden. Gutscheine, die ab Oktober ausgegeben werden, sind sogar bis zum Ende des Folgejahres gültig. Demensprechend kann ein kontinuierlich gleichbleibender Betrag in der Lohnbuchhaltung abgerechnet werden. Bei digitalen Lösungen gibt es monatliche Anpassungen in der Lohnbuchhaltung, die mit Verwaltungsaufwand verbunden sind.

Welchen Vorteil bieten wir Ihnen gegenüber Mitbewerbern?
Sie möchten die Gutscheine als Entgeltumwandlung anbieten?
Wir können Ihnen durch unsere Software den Entgeltverzicht berechnen lassen und Ihnen vorausgefüllte „Ergänzende Vergütungsvereinbarungen“ zum Arbeitsvertrag bereitstellen, die nur noch unterschrieben werden müssen. Hierfür berechnen wir eine einmalige Gebühr i.H.v. 25 Euro.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Essengutscheine bieten wir Ihnen zwischen 4,5%-7% des Gutscheinwertes an. Sprechen Sie uns hier auf ein individuelles Angebot an.
Einzelversandkosten direkt zu Ihrem Mitarbeiter: 1,90 € pro Einzelversand
Sie möchten die Checks lieber selber verteilen: 8,00 € pro Sendung
Bonuszahlungen
Da Sachbezüge nach §37b EstG pauschal mit 30% versteuert werden und auch Sozialversicherungsbeiträge anfallen, kommt verständlicherweise die Frage auf:
Lohnt sich die Zahlung nur für Spitzenverdiener?

Unserer Auffassung nach lohnt sich der Bonus auch schon rein rechnerisch für Durchschnittseinkommen von 2500 € bei alleinstehenden Personen.
Rechenbeispiel für ein Jahresbrutto von 30.000 :
Zusätzliche Steuer bei einer Zahlung von 1.000 €: 295 €
Nach der Lohnsteuer bleiben 705 €
Der gleiche Fall als Sachbezug:
Sachbezug 705,00 €
Pauschele Steuer 211,50 €
Gesamtbelastung: 916,50 €

