Rechtliches zum Thema Sachbezugskarte

Das neue BMF Schreiben und die Änderungen des Einkommenssteuergesetztes (EstG) mit dem Verweis auf das Zahlungsmittelgesetz (ZAG) haben einige Anpassungen der Sachbezugskarten notwendig gemacht. Das Finanzministerium lässt hierfür mehrere Möglichkeiten zu. Gerne können Sie auch über unsere Partnerkanzlei eine Anrufungsauskunft bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen lassen.

Wir stellen Ihnen auch gerne eine anonymisierte Anrufungsauskunft zur Verfügung, die wir bereits positiv beschieden bekommen haben.

Welche Zahlungen sind steuerbegünstigt möglich?

Welche Zahlungen sind steuerbegünstigt möglich? § 8 Abs. 2 S.11 ESTG
Internetpauschale § 40 Abs. 2 S.1 Nr. 5 ESTG
Persönliche Anlässe R 19.6 LStR 2015
Erholungsbeihilfe § 40 Abs. 2 S .1 Nr. 3 EstG
Pauschalversteuerte Sachzuwendungen § 37 B ESTG

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung oder Konsultation mit Ihrem Steuerberater.

Lassen Sie sich persönlich beraten

Datenschutzerklärung *